tracdelight

AGB

Liebe tracdelight-Teilnehmer,

aufgrund einer spürbar zunehmenden Nachfrage nach mobilen Diensten (Stichwort mCommerce) haben wir unsere AGBs auf diesen Bereich ausgedehnt. Wir wünschen Ihnen auch auf diesem noch jungen Feld viel Erfolg und gute Geschäfte.

Fragen und Anregungen dazu und zu allen anderen Themen rund um tracdelight.com nehmen wir gerne entgegen und unterstützen Sie wo wir können.

Ihr tracdelight-Team


Die folgenden Abschnitte sind von Änderungen betroffen:
A.3.3 Vereinfachung des Anmeldeprozesses
A.8.1 Vereinfachte Formulierung
B.1.2, B.1.8, B.1.9 Umstellung von Guthabenführung des Advertisers auf monatliche Rechnungsstellung durch edelight
B.3.2 Erweiterung der Rechteeinräumung auf Bereich des mobile Commerce


AGBs als PDF zum Download



Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform tracdelight.com (nachfolgend "Plattform" genannt) der edelight GmbH (nachfolgend "edelight" genannt) und für das Vermarkten von Onlinewerbeplatzierungen zwischen Webseiten-Betreibern (Publisher) und Werbekunden (Advertiser) (nachfolgend insgesamt als "Teilnehmer" bezeichnet).

Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen (siehe Abschnitt A.) für alle Teilnehmer, die Besonderen Bestimmungen für Werbekunden (siehe Abschnitt B.)und die Besonderen Bestimmungen für Webseiten-Betreiber (siehe Abschnitt C.) nur für Advertiser bzw. Publisher.

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1 Geltungsbereich

Für alle Nutzungsverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zur Nutzung dieser Plattform anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von edelight schriftlich akzeptiert wurden, unwirksam. Gegenbestätigung der Teilnehmer unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

A.2 Definitionen

Diesen AGB, sowie allen weiteren Verträgen der Teilnehmer mit edelight, sind die nachfolgenden Definitionen zugrunde zu legen.

Advertiser ist Anbieter von Produkten und Dienstleistungen und bewirbt sein Angebot über jeweils zur Verfügung zu stellende Werbemittel.

Publisher stellt Werbeplätze zur Verfügung und bewirbt Produkte und Dienstleistungen der Advertiser auf seinen Webseiten.

Endkunden sind Unternehmen und natürliche Personen, die im Internet Waren und Dienstleistungen einkaufen bzw. sonstige Angebote nutzen.

Account ist der nach der Registrierung durch den Teilnehmer gemäß dessen vollständiger und inhaltlich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten erlangte rechtmäßige Zugang zur Plattform.

Hyperlink (nachfolgend auch Link): Ein zur Nutzung durch etwaige Besucher bereitgestellter Verweis auf die Webseite eines Internetangebots.

Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein Endkunde freiwillig und bewusst auf einen Link auf der Plattform des Publishers klickt und dadurch die verlinkte Webseite eines Advertisers aufgerufen wird. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit (jeweils vom Advertiser zu bestimmen) aufeinander folgende Klicks desselben Besuchers – auch auf verschiedene Hyperlinks – sind nicht gültig. Gültige Klicks werden durch edelight protokolliert und verifiziert und nach eigenem Ermessen bestimmt.

Gültiger Lead: Ein Lead ist gültig, wenn ein Endkunde einen gültigen Klick und anschließend auf der Webseite des Advertisers freiwillig und bewusst eine definierte Aktion (qualifizierte Aktion) ausführt.

Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein Endkunde einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Webseite des Advertisers freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt oder eine entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt.

Unique Visitor ist jeder reale Besucher der Internetangebote des Advertisers, der über das durch den Publisher eingebundene Werbemittel auf das Internetangebot des Advertisers weitergeleitet wird.

A.3 Teilnahme bei der Plattform

1. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Teilnehmerkontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Aufgrund der Anmeldung und der Bestätigung durch edelight kommt zwischen edelight und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend Nutzungsvertrag) zustande.
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
3. Die von edelight bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Teilnehmer verpflichtet, die Angaben in seinem Teilnehmerkonto umgehend gegenüber edelight zu korrigieren.
4. Bei der Anmeldung gibt der Teilnehmer eine gültige Email-Adresse und ein Passwort an. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. edelight wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
5. Ein Account ist nicht übertragbar.
6. edelight behält sich das Recht vor, den Account bzw. das Teilnehmerkonto bei einer nicht vollständig durchgeführten Registrierung nach 6 Monaten aufzuheben.

A.4 Vertragsgegenstand und -abschluss

1. Wenn edelight mit den Teilnehmern gesonderte Verträge abschließt, geschieht dies unter Einbeziehung dieser AGB.
2. edelight bietet die von den Publishern zur Verfügung gestellten Werbeflächen den teilnehmenden Advertisern an und umgekehrt.
3. Die Advertiser wählen gegenüber edelight aus, über welche angebotenen Werbeflächen der Publisher sie ihre Waren und Dienstleistungen vermarkten und vertreiben wollen. Die Advertiser teilen diese Entscheidung edelight über die Plattform mit.
4. Auf der Plattform wird eine zustande gekommene Auswahlentscheidung grafisch bestätigt.

A.5 Account und Vertragsdauer

1. Der Account der Teilnehmer für die edelight Plattform wird unbefristet erteilt.
2. Der Vertrag zwischen edelight und dem Teilnehmer über die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen wird abgeschlossen für die Dauer der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderwoche. Er verlängert sich für die Dauer einer weiteren Kalenderwoche, wenn er nicht von edelight oder dem Teilnehmer mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des dem Zugang der Kündigung folgenden Tages ordentlich gekündigt wird. Bei einer Kündigung wird edelight auch die bestehenden Accounts deaktivieren.
3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform oder per E-Mail an support@tracdelight.com zu erklären.

A.6 Deaktivierung des Accounts und Kündigung

1. edelight ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des jeweiligen Teilnehmers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 12 Monaten keine entsprechende Einzahlung auf den Account geleistet hat bzw. keinen Anspruch auf Auszahlung des Accounts geltend gemacht hat und der jeweilige Teilnehmer sich auf einen entsprechenden Löschungshinweis per E-Mail nicht mit der Bitte um Vertragsverlängerung meldet.
2. Darüber hinaus kann edelight folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Geschäftsbedingungen, insbesondere A.7, B.1.4, B.2.3, B.2.5, C.2.2, C.2.3, C.3.1 und C.3.3 verletzt, oder dass edelight ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Teilnehmer vor betrügerischen Aktivitäten:
  • Verwarnung von Teilnehmern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung der Plattform
  • Vorläufige Sperrung
  • Endgültige Sperrung

3. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt edelight die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.
4. Darüber hinausgehende Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben dem Teilnehmer und edelight ausdrücklich vorbehalten. edelight ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Teilnehmers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß A.7 dieser Bedingungen, den Nutzungsvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.

A.7 Manipulationen

1. Beim vorsätzlichen Versuch eines Teilnehmers durch entsprechende Manipulationsversuche die Statistiken und damit die an ihn auszuzahlenden Beträge zu beeinflussen, wird für jeden festzustellenden Versuch eine Vertragstrafe in Höhe von € 500 zzgl USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Teilnehmer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt.
2. Die Vertragstrafe ist an eine von edelight zu bestimmende, gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
3. Jeder Versuch die Systeme, Technologien, Scripte, Codes, Abrechnungsmechanismen und -Prinzipien von edelight zu umgehen, zu manipulieren oder sonst irgendwie zu beeinflussen ist verboten und kann zur Folge eine Strafanzeige gegen den Verursacher wegen Betruges oder Betrugsversuch haben.

A.8 Vertragsbeendigung

1. Bei Deaktivierung des Accounts wird eine Endabrechnung erstellt.
2. Ein Teilnehmer dessen Account aufgrund vertragswidrigen Verhaltens deaktiviert wurde, ist nicht berechtigt, sich erneut für die Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Teilnehmer außerdem gegenüber edelight zum Ersatz eines entstehenden Schadens.

A.9 Gewährleistung

1. edelight stellt seine Dienste, Systeme, Technologien und Lösungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, sowie für eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Dienste, Systeme, Technologien bzw. Lösungen wird nicht übernommen.
2. Gegenüber Unternehmen haftet edelight für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit edelight, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet edelight nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von edelight besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von edelight, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Gegenüber Privatpersonen haftet edelight nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von edelight zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet edelight jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von edelight der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch edelight und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

B. Besondere Bestimmungen für Werbekunden (Advertiser)

B.1 Advertiser-Konten

1. edelight richtet zur Abwicklung der Vergütungen Konten ein und verwaltet diese.
2. Advertiser können nach ihrer Anmeldung Werbekampagnen starten.
3. Der Advertiser ist verpflichtet, die jeweils für die Programme maßgebende Internetseite in der Weise anzupassen (z. B. mittels Implementierung eines von edelight übermittelten Codes), so dass edelight die für eine Vergütung notwendige Datenerfassung vornehmen kann. Dieser Code darf ohne schriftliche Zustimmung seitens edelight nicht verändert werden.
4. Der Advertiser zahlt an edelight eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss (gültiger Sale, Klick oder Lead) für die Publisher kommt.
5. Die jeweilige Vergütung für eine Werbekampagne legen Advertiser in ihrem Account selbst fest.
6. Die Technologie der Plattform erstellt dabei die für eine korrekte Vergütung notwendigen Statistiken und stellt diese dem Advertiser innerhalb des Accounts zur Verfügung. Diese Statistiken stellen alleine die Abrechnungsgrundlage für die jeweilige Vergütung der Werbekampagnen dar. Dies gilt auch für Bearbeitungszeiträume etwaiger Leads und Sales.
7. Der Advertiser ist verpflichtet Sales und Leads auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen. Er hat dazu auf der Plattform die Möglichkeit entsprechende Freigaben zu erteilen. Tut er dies nicht innerhalb von 60 Tagen nach Protokollierung des jeweiligen Sales oder Leads, kann edelight den Advertiser dazu auffordern. Nach Verstreichen einer weiteren Frist von 2 Wochen gelten alle vorbezeichneten Sales und Leads als gültig. edelight wird den Advertiser im Zuge der Aufforderung laufende Fristen und Rechtsfolgen anzeigen.
8. Der Advertiser erhält monatlich eine Rechnung von edelight über die im Abrechnungszeitraum bestätigten gültigen Sales, Klicks und Leads.
9. Rechnungen von edelight sind ohne Abzug von Skonti innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.

B2. Zur-Verfügungstellung der Werbemittel

1. Der Advertiser stellt edelight die von den Publishern zu verwendenen Werbemittel entsprechend den technischen Vorgaben von edelight zur Verfügung.
2. Der Advertiser stimmt zu, dass der Publisher über die Plattform Zugang zu seinen Werbemitteln und den mit den Werbemitteln zusammenhängenden Informationen, einschließlich Design, Ziel-URL, Auswertungen, sowie sonstiger Daten erhält.
3. Die Frage eines Werbemittel-Designs sowie Ziel-URL eines Werbemittels einschließlich deren Erreichbarkeit liegt alleine im Verantwortungsbereich des Advertiser. edelight ist berechtigt Werbemittel des Advertisers ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, sowie etwaigen technischen Erfordernissen anzupassen.
4. Der Advertiser gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die verlinkte Zielseite weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
5. Der Advertiser stellt edelight von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Nr.4 frei und verpflichtet sich, edelight alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
6. Für Werbekampagnen im Themenfeld Preisvergleich/Produktvergleich ist vor Beginn der jeweiligen Kampagne zwingend eine schriftliche Zustimmung von edelight einzuholen.

B.3 Rechteeinräumung

1. Der Advertiser räumt edelight und dem jeweils gemäß A.4 akzeptierten Publisher ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.
2. Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Ferner gilt diese Rechteeinräumung für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WLAN, Breitband, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (insbesondere TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultramobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-)Videorekordern, Mobiltelefonen, Mobile Digital Assistants(MDA), Personal Digital Assistants(PDA) und Mobile Internet Devices (MID).

B.4 Platzierung der Werbemittel

1. edelight unterstützt die Verknüpfung zwischen Advertiser und Publisher auf der Plattform. edelight übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für den Startzeitpunkt einer Werbekampagne, die Häufigkeit sowie einen etwaigen Kampagnenerfolg.
2. Die Frage einer jeweiligen Platzierung/Positionierung von zur Verfügung gestellten Werbemitteln liegt alleine im Ermessen von edelight sowie des angeschlossenen Publishers.

C. Besondere Bestimmungen für Webseitenbetreiber (Publisher)

C.1 Publisher Account

1. edelight richtet zur Abwicklung der Vergütungen Konten ein und verwaltet diese.
2. Publisher werden aus den über edelight erzielten Werbeerfolgen vergütet. Die für die Berechnung von Werbeerfolgen und der damit verbundenen Vergütungen erforderliche Datenerfassung erfolgt ausschließlich durch edelight. edelight ist berechtigt die Vergütung jederzeit nach eigenem Ermessen zu verändern.
3. Der Advertiser zahlt eine Provision, die abzüglich einem jeweils festgelegten Prozentsatz für edelight, dem jeweiligen Publisher zusteht. Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung, die der Publisher von edelight erhält ist für den Publisher jederzeit über sein Account auf der Plattform abrufbar. Ein Anspruch auf eine über diese erfolgsabhängige Vergütung hinausgehende Erstattung der Kosten oder Auslagen für die Werbetätigkeiten ist ausgeschlossen.
4. Der Anspruch des Publishers gegenüber edelight auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird nur beim Vorliegen sämtlicher nachfolgenden Voraussetzungen fällig
  • erfolgreicher Geschäftsabschluss (Gültiger Sale, Click oder Lead)
  • Protokollierung des Geschäftsabschlusses über tracdelight
  • Annahme der Warenlieferung durch den Endkunden
  • Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist
  • Vollständige Zahlung durch den Endkunden
  • Kein Missbrauch im Sinne von A.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Bestätigung des Geschäftsabschlusses durch den Advertiser

5. Auszahlungen von Vergütungen an Publisher erfolgen innerhalb des Accounts am 20. eines jeden Monats, bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnungsanschrift, ab einem Kontoguthaben von 50 Euro netto und wenn der Teilnehmer den Zahlungsvorgang in seinem Account ausdrücklich angestoßen hat.
6. Der Publisher erklärt sein Einverständnis mit einer Abrechnung im Gutschriftsverfahren, demzufolge von edelight monatlich eine Gutschrift erteilt wird, sobald ein entsprechender Auszahlungsbetrag erreicht wurde.
7. Die Zahlung des jeweiligen Entgelts an den Publisher erfolgt auf der Grundlage der über die Plattform erstellten Statistiken. Diese werden innerhalb des Accounts zur Verfügung gestellt.

C.2 Anmeldung von Webseiten

1. Vom Publisher angemeldete Internetangebote sowie deren Inhalte müssen zu jeder Zeit den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen.
2. Ein Publisher kann nur Internetangebote anmelden, die auf ihn selbst registriert sind. Sollte eine Registrierung auf Dritte vorliegen, kann edelight einen entsprechenden Nachweis über die Berechtigung zur Anmeldung verlangen.
3. Publisher dürfen nur Webseiten anmelden, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. edelight ist berechtigt mittels geeigneter technischer Hilfsmittel vom Publisher angemeldete Internetseiten auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Sollten Publisher rechtswidrige oder sogar strafrechtlich relevante Inhalte enthalten, werden die betreffenden Seiten sowie der betroffene Publisher sofort von einer Programmteilnahme ausgeschlossen und der Publisher-Account gesperrt. Publisher sichern ausdrücklich zu, dass die angemeldeten Webseiten keinerlei pornografische, gewalttätige, verfassungsfeindliche oder sonstwie strafrechtliche Inhalte enthalten.

C.3 Einsatz der Werbemittel

1. Der Publisher darf die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes ohne entsprechende ausdrückliche Zustimmung von edelight nicht verändern. Eine etwaige Veränderung ohne Zustimmung berechtigt edelight zur fristlosen Kündigung bei gleichzeitiger Einbehaltung etwaiger Guthaben.
2. Zur Sicherstellung korrekter Statistiken sowie der damit verbundenen Abrechnungen verpflichten sich Publisher die jeweiligen Werbemittel technisch korrekt einzubinden. Publisher sind alleine für die korrekte Einbindung verantwortlich. Für unkorrekt eingebundene Werbemittel entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Eine Haftung seitens edelight sowie der Advertiser für etwaige Nachteile, die Publisher dadurch erleiden, dass sie die Werbemittel nicht korrekt eingebunden haben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Es ist ebenfalls nicht gestattet Teilnehmer der Publisher-Webseite an der Einnahme aus der Platzierung von Werbemitteln zu beteiligen, indem sie zu einem Klick auf Werbemittel veranlasst werden.
4. Für durch o. g. Verstöße erlangte Vergütungen entfällt jeder Auszahlungsanspruch und edelight ist nach Kenntnis eines derartigen Falles berechtigt betreffende Publisher auszuschließen sowie gegebenenfalls einen pauschalen Schadenersatz i. H. des doppelten durch einen etwaigen Verstoß erlangten Umsatzes von dem jeweiligen Publisher zu verlangen. Der betreffende Publisher ist im Zweifel zum Nachweis über einen geringeren als den seitens Advertiser bzw. edelight bezifferten Schadens berechtigt.

C.4 Verantwortlichkeit für Publisher Webseite

Publisher sind alleine für ihre Internetseiten verantwortlich, einschließlich des darauf befindlichen Inhalts sowie Wartung und Betrieb. Sie sind ebenfalls alleine für die ordnungsgemäße Umsetzung aller technischen Vorgaben, insbesondere der Einhaltung der hier sowie auf der Plattform formulierten Bestimmungen verantwortlich.

C.5 Gewährleistung für Werbemittel

edelight übernimmt gegenüber Publishern weder eine ausdrückliche noch konkludente Gewährleistung hinsichtlich der vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder dessen Waren oder Dienstleistungen und lehnt daher jegliche Gewährleistung für eine Mindestqualität oder Mindesttauglichkeit für einen bestimmten Zweck ausdrücklich ab. Dies gilt auch für etwaige Bedingungen für eine Nichtverletzung von Rechten Dritter.

D. Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
3. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommisionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
4. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.
5. edelight ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Teilnehmer hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. edelight weist den Teilnehmer schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Teilnehmer ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

Stand 10. August 2010